VOC-Regelung
Laut BlmSchG (V.O.C.-Richtlinie) und der ChemVOCFarbV dürfen lösemittelhaltige Fahrzeug-Reparaturlacke ab dem 01.01.2007 nur noch für bestimmte Zwecke eingesetzt werden, wie z.B. Industrielackierungen, Oldtimer-Restaurationen, Aerosol-Spraydosen, Bundeswehrfahrzeuge, Zivilschutz, Feuerwehr und andere öffentliche Fahrzeuge. Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden bzw. auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen. Der Käufer bestätigt, dass er die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten entsprechenden Produkten, die er von Cosmic-Color bezieht, ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebraucht werden. Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Verkauf geht hiermit von Thilo Backhaus (Cosmic-Color) auf den Käufer über. Die entspechenden Artikel werden im Shop klar als Lösemittellack gekennzeichnet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht haftbar gemacht werden können, wenn durch unsachgemässen Umgang mit den Produkten irgendwelche Schäden an Mensch, Umwelt oder Sachgegenständen entstehen, bzw. später entstehen könnten.
Mit einer Bestellung, einem Kauf eines solchen Produktes werden die o.g Haftungs-Hinweise akzeptiert.


